Antwort auf den Artikel von Tanja Weichold vom 31. Mai 2025 „Buhrufe für AfD-Mitglieder“
Wer den Vorwurf „Nazi“ an seine Gegenüber richtet, will sich nicht geistig auseinandersetzen, sondern den kurzen Weg über Diffamierung und Dämonisierung gehen. Die Nationalsozialisten verkörpern den Inbegriff des Bösen und Abscheulichen. Wer will mit denen zu tun haben? Wer diese Zuschreibung der AfD anheftet, der kann behaupten, was er will. Einen Beweis muss er nicht erbringen.
Ich habe mir schon Dutzende Reden von AfD-Abgeordneten angehört, viele gelesen – nie gab es nur die geringste Sympathie mit der Ideologie der nationalen Sozialisten der NSDAP.
Die zweite Lüge ist, dass der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Hier wird verschwiegen, dass der Verfassungsschutz diese Kategorisierung wieder zurücknehmen musste. Jeder, der die 1000 Seiten des Verfassungsschutzberichtes gelesen hat, merkt, dass dies ein Gefälligkeitsgutachten für die inzwischen ausgeschiedene Innenministerin Nancy Faeser war, um jede Annäherung zwischen der Union und der AfD zu verunmöglichen.
Herr Franz Singhartinger versteigt sich zu der Behauptung, dass die AfD von den Frauen verlange, „dass sie für drei Jahre daheim bei den Kindern und in der Küche blieben“.
Im Programm der AfD heißt es jedoch auf der Seite 148:
„Mit einem Betreuungsgehalt bis zum 3. Geburtstag sollen Eltern echte Wahlfreiheit zwischen Fremd- und Selbstbetreuung erhalten.“
Hier wird nicht von Frauen gesprochen, sondern ohne jede Unterscheidung von Eltern!
Was ist daran diskriminierend, Herr Singhartinger?
Hein Tiede